Erster Besuch

Bouldern ist ein Sport der ohne große Hürden erlernt werden kann und Dir sicherlich schon beim den ersten Versuchen großen Spaß bereiten wird. Damit Dir und den anderen Personnen in der Halle nichts passiert, sind trotzdem einige Regeln zu beachten.

1. Aus Gründen der Hygiene ist das Bouldern im Boulderbereich mit Straßenschuhen, Socken oder barfuß verboten.

2. Das Betreten des Sportbereiches ist nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk erlaubt. Als nicht geeignet werden stark profiliertes Schuhwerk, wie z.B. Bergstiefel oder aber auch Schuhe mit Absätzen, angesehen.

3. Verschmutzungen und Beschädigungen des Fallschutzbodens sind zu vermeiden. Beschädigungen des Fallschutzbodens sind der Geschäftsführung, bzw. der von ihr beauftragten Personen, unverzüglich zu melden.

4. Schmuck, insbesondere Halsketten und Fingerringe, sind aus verletzungstechnischen Gründen grundsätzlich abzunehmen.

5. Beschädigte und/oder gebrochene Klettergriffe und –tritte sind der Geschäftsführung, bzw. der von ihr beauftragten Personen, unverzüglich zu melden.

6. Das Entfernen, Manipulieren oder Verändern von Griffen und/oder Tritten ist verboten.

7. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen weder betreten noch beklettern werden.

8. Das Deponieren von Rucksäcken und sonstigen Gegenständen im potentiellen Sturzbereich ist verboten.

9. Es ist so vorausschauend zu bouldern, dass eine Eigengefährdung, sowie eine Gefährdung Dritter, insbesondere im Sturzfall, ausgeschlossen ist.

10. Die Boulderhöhe sollte stets so gewählt werden, dass ein Sprung auf den Fallschutzboden vom Nutzer sicher beherrscht wird.

11. Der potentielle Sturzbereich eines Boulderers ist weiträumig zu sichern und darf ausschließlich zur Tätigkeit des „Spottens“ nach Absprache betreten werden.

12. Beim „Spotten“ ist insbesondere auf die korrekte Handhabung der Technik zu achten. Unsachgemäß durchgeführtes „Spotten“ kann zu erheblichen Verletzungen bei Boulderer und „Spotter“ führen.

13. Aus sicherheitstechnischen Gründen dürfen Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren den Boulderbereich nicht eigenständig nutzen. Sie sind von einem volljährigen Begleiter zu beaufsichtigen. Die Kletterhalle kann Ausnahmen gewähren. Jugendliche in einem Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen den Boulderbereich eigenständig nutzen, solange eine von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung der Geschäftsführung vorliegt.

14. Es ist stets damit zu rechnen, dass ein Nutzer unkontrolliert auf den Fallschutzboden fällt. Bitte weise unaufmerksame Nutzer in angemessenem Tonfall auf etwaige Gefahrensituationen hin.